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10. Anhang

10.1 Begriffe, Abkürzungen

AIM

Aeronautical Information Manual, Handbuch der veröffentlichen Verfahren in der Luftfahrt.

AME

Aviation Medical Examiner (FAA) bzw. Authorised Medical Examiner (JAA), Fliegerarzt.

ATP

Airline Transport Pilot, Verkehrsflugzeugführer.

BFU

Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung.

Blockzeit

Die Gesamtzeit zwischen der erstmaligen Bewegung eines Luftfahrzeuges mit eigener oder fremder Kraft zum Zwecke des Abfluges bis zum Stillstand nach Beendigung des Fluges

BZF

Beschränkt gültiges Zeugnis für den Flugfunk. BZF I ist die deutsche Sprechfunklizenz für VFR in englischer Sprache und BZF II für VFR in deutscher Sprache. Das BZF I beinhaltet das BZF II.

Check Out

Vertrautmachung mit einem bestimmten Flugzeugmuster. Wird von der Versicherung verlangt, ist immer nur für einen Charterunternehmer "gültig".

CFI

Certified Flight Instructor, Fluglehrer (FAA) bzw. Chief Flight Instructor, Cheffluglehrer (JAA).

CFII

Certified Flight Instructor Intrument, Fluglehrer für den Instrumentenflug.

CPL

Commercial Pilot License, Berufspilotenlizenz.

CVFR

Controlled VFR, Berechtigung zur Druchführung eines Sichtfluges im kontrollierten Luftraum C. Eine rein deutsche Erfindung.

DE

Designated Examiner, Prüfer, der die Flugprüfung abnimmt.

E6B

Flight Computer, "Navigationsrechner", im Grunde ein runder, logarithmischer Rechenschieber mit Zusatzfunktion zur Berechnung von Windeinflüssen. E6B ist (war) die Teilenummer bei der US Navy für diese Art des Navigationsrechners.

Endorsement

Bescheinigung eines Fluglehrers.

FAA

Federal Aviation Administration, US Luftfahrtbehörde.

FAR

Federal Aviation Regulations, Luftfahrtgesetze der USA.

FBO

Fixed Base Operator, Unternehmen am Flugplatz, das Sprit, Reparaturen, Charter und sonstige Dienstleistungen anbietet.

Flight Review

Überprüfungsflug mit einem Fluglehrer. Dieses gilt fuer 2 Jahre. Sinn des Flight Review, auch Biennial Flight Review (BFR) genannt, ist es, dass der Wissenstand überprueft oder wieder aufgefrischt wird. Man bespricht die Grundlagen der Airspaces, Mindestabstaende, Emergenciese, etc. Jeder Prüfungsflug, der ein neues Rating zur Folge hat wird als Flight Review anerkannt.

FSDO

Flight Standards District Office ("fisdo"), "Außenstelle" der FAA, die u.A. auch für die Pilotenausbildung im Bezirk zuständig ist, an (fast) jedem größeren internationalen Flughafen zu finden. ext. link http://www.faa.gov/avr/afs/fsdo/fsdomaphome.htm

Hobbs

Motorlaufzeitmesser. Zählt die Stunden (dezimal), die der Flugzeugmotor läuft. Nach diesem Meßinstrumetn wird in den USA die Flugstunde abgerechnet und auch in das Flugbuch eingetragen.

ICAO

International Civil Aviation Organization, Internationale Zivilluftfahrt-Organisation.

IFR

Intrument Flight Rules, Flug nach Instrumenten.

JAA

Joint Aviation Authorities, europäische Luftfahrtbehörden.

JAR

Joint Aviation Requirements, europäische Luftfahrtgesetze.

LBA

Luftfahrt-Bundesamt, deutsche Luftfahrtbehörde.

NTSB

National Transportation Safety Board, US-Behörde die für die Sicherheit von Verkehrsmitteln (Flugzeug, Auto, Schiffahrt, Bahn) zuständig ist und Unfalluntersuchungen durchführt.

PIC

Pilot in Command, verantwortlicher Luftfahrzeugführer.

POH

Pilot Operating Handbook, Flugzeug-Handbuch, das Leistungsdaten des Flugzeuges enthält.

PPL ASEL

Privat Pilot License Airplane Single Engine Land, die Lizenz um die es hier geht.

Sectional Chart

Luftfahrtkarte im Maßstab 1:500000 mit Lufträumen und Frequenzen.

TAC

Terminal Area Chart, Luftfahrtkarte im Maßstab 1:250000, gibt es für die Umgebung verschiedener große Flugplätze, wird zur besseren Übersicht im Umfeld der größeren Flughäfen verwendet.

UTC

Universal Time Coordinated, Koordinierte Weltzeit, auch Zulu-Zeit, GMT (Greenwich Mean Time), Uhrzeit am 0° Meridian (Greenwich).

VFR

Visual Flight Rules, Sichtflug.

10.2 Weiterführende Quellen

Eine Möglichkeit ist die Newsgroup de.rec.luftfahrt. Dort werden alle Themen rund um die Luftfahrt diskutiert und es sind auch immer ein paar Leute zugegen Fragen rund ums Fliegen in den USA beantworten koennen. Diese Newsgroup hat auch inzwischen eine eigene (unoffizielle) FAQ: ext. link http://www.airnav.de/drl/

Weiterführende Informationen bietet das Buch "Ratgeber Fliegen in den USA" von Dr. Klaus Schwahn, (ISBN# 3-931270-02-5, DM 49.90, ext. link http://www.dr-schwahn-aviation.com/ratgeber.htm) das sehr detailliert sämtliche Aspekt der Fliegens in den USA behandelt.

Einen Vorbereitungskurs für die Ausbildung in den USA bietet Doris Daily (ext. link http://www.aviationcareer-academy.com/ppl.htm, Tel/Fax 089-369916) in München an.

Und da wäre dann noch das persönliche Gespräch mit Piloten. Einfach mal auf dem nächsten Flugplatz bzw. Aeroclub vorbeischauen. Am Wochenende bei schönem Wetter trifft man eigentlich immer jemand an der einem weiterhelfen kann. An einigen Plätzen haben sich auch mehr oder weniger formale (US-) Piloten-Stammtische gebildet. Einfach mal nachfragen, meistens wird man umgehend zum nächsten Treffen eingeladen.

Adressen im Internet

  1. Behörden
  2. Schulungsunterlagen und Prüfungsvorbereitung
  3. Organisationen
  4. Händler für Pilotenzubehör in Deutschland:
  5. Online Verzeichnisse
  6. Newsgroups (Diskussionsforen)

10.3 Über diese FAQ

Sämtliche Aufzählungen von Produkten und Anbieter in dieser FAQ erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die aktuelle Version dieser FAQ sowie eine Liste der verfügbaren Mirrors befindet sich unter ext. link http://www.airnav.de/faq/. Diese FAQ wird von Thomas Wimmer, <thomas@wimmer.net> gepflegt. Ich bin für jede Berichtigung und jeden Beitrag - auch den allerkleinsten - dankbar.

Folgende Personen haben mir bei der Erstellung dieser FAQ Hilfe geleistet, ihnen gebührt mein besonderer Dank:

Jürgen Esser, Gerald Freundl, Markus Heller, Martin Hotze, Uwe Löbel, Axel Merk, Frederik Ramm, Enno Remmers, Peter Schalla, Sonja Schubert, Klaus-Jürgen Schwahn.

10.4 Copyright

Die US-PPL FAQ ist urheberrechtlich geschützt. Das Copyright © 1999, 2000 liegt bei Thomas Wimmer.

Das Dokument darf gemäß der ext. link GNU General Public License verbreitet werden. Insbesondere bedeutet dieses, daß der Text sowohl über elektronische wie auch physikalische Medien ohne die Zahlung von Lizenzgebühren verbreitet werden darf, solange dieser Copyright Hinweis nicht entfernt wird. Eine kommerzielle Verbreitung ist erlaubt und ausdrücklich erwünscht. Die Veröffentlichung dieser FAQ erfolgt in der Hoffnung, daß sie von Nutzen sein wird, aber OHNE JEDE GEWÄHRLEISTUNG - sogar ohne die implizite Gewährleistung der MARKTREIFE oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.

Bei einer Publikation oder Verbreitung in Papierform ist der Autor zu unterrichten.


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