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9. Fliegen in den USA: ein paar Hinweise, Tips und Anmerkungen

9.1 Sinn und Zweck dieses Abschnittes

Wenn man nun den Pilotenschein erworben hat, dann kommt man über kurz oder lange auf die Idee, daß man natürlich auch einen Fliegerurlaub machen könnte. Im Zuge der Suche stößt man unweigerlich auf Amerika, aber damit kommen die vielen Fragen. Man versucht dann, vernünftige Informationen zu beschaffen. Oft werden im Bekanntenkreis, am Flugplatz oder in einschlägigen Newsgroups (de.rec.luftfahrt) immer wieder ähnliche Fragen gestellt:

wo soll man chartern, wo fliegt man hin, was darf man tun, wo wohnen, etc ...?
Aus diesem Grund sollen hier in groben Zügen ein paar "do`s and don`t`s" aufgelistet werden. Es ist zwar diese Anleitung keine Garantie für einen gelungenen Fliegerurlaub (und stellt auch keinerlei Empfehlung dar!), aber vielleicht kann sie helfen.

Und wenn der geneigte Leser andere oder ähnliche Erfahrungen gemacht hat, dann möge er mitmachen und seine Erfahrungen und Erlebnisse hier miteinbringen.

Grundsätzlich: Die amerikanische Mentalität unterscheidet sich sehr wesentlich von der europäischen, dann gibt es auch noch Unterschiede abhängig von der Gegend, in der Sie in den USA sind. In manchen Gegenden sind europäische Piloten nicht mehr wirklich gerne gesehen, weil manche Wenige (wie immer) das Gesamtbild aller Piloten aus Europa schlecht machen. Sie können sich fliegerisch in den USA sehr viel herausnehmen und vieles tun, was Sie in Europa wohl den Schein kosten würde. Aber: wo Amerikaner eine Regel aufgestellt haben, da wird sie befolgt und vollzogen. Ohne wenn und aber und ohne Diskussionen.

Grundsätzlich gilt in den USA aber, daß der Pilot tatsächlich "in command" ist und nicht Befehlsempfänger von Controllern. Das Zusammenspiel Controller und Pilot funktioniert in den USA hervorragend.

9.2 Kann ich mit meinem deutschen PPL-A in den USA fliegen?

Ja.

Eine Anerkennung ("validation") des deutschen (österreichischen, schweizer ...) PPL in den USA ist problemlos möglich, sofern der Flugschein auf ICAO-Standards beruht (und in englischer Sprache abgefasst ist) und wird von einem DE (Designated Examiner) kostenpflichtig durchgeführt. Die Kosten dafür setzt der bestimmt jeder DE für sich, ein Richtwert sind $25.

Bis 2000 wurde der Prozess der Anerkennung noch beim zuständigen FSDO kostenlos durchgeführt, diese Vorgehensweise hat die FAA jedoch geändert und die Anerkennung aus Zeitgründen (die Anzahl der anerkennungswilligen Piloten hat in den letzen Jahren stark zugenommen) an die DE's deligiert. Noch haben allerdings nicht alle FSDO's diese neue Vorgehensweise umgesetzt.

Hierzu wird der deutsche PPL-A und eine englische Übersetzung des fliegerärztlichen Tauglichkeitszeugnis oder ein US-Medical Class 3 (ein "echtes" US-medical wird empfohlen) benötigt. Beim Stellen des Antrages kann es vorkommen, daß der DE die Englisch-Kenntnisse prüft, indem er entweder den Antragsteller in ein kleines Gespräch verwickelt oder ihn aus einer Luftfahrtpublikation vorlesen und erklären lässt. Trotzdem ist es ratsam, am Anfang nur mit Fluglehrer oder Safety-Pilot (in belebte Lufträume) zu fliegen und sich mit den örtlichen Gepflogenheiten und der Phraseologie und dem Dialekt am Funk vertraut zu machen. Die Anerkennung basiert auf dem deutschen PPL, d.h. ohne Nachtflugberechtigung.

Ausgestellt bekommt man dann ein US-PPL mit den im deutschen Schein eingetragenen Ratings und den Vermerken "issued on basis of and valid only when accompanied by german pilot license number(s) xxxxx" und "all limitations and restrictions on the german pilot license apply". Es wird eine vorläufige Lizenz ausgestellt, das Original bekommt man dann an seine Heimatadresse in Europa zugestellt.

Ausführliche Informationen sind unter ext. link http://www.awp.faa.gov/fsdo/foreign.htm erhältlich.

Um jetzt fliegen zu können, ist noch ein Flight Review (BFR) sowie ein Check Out notwendig. Beides führt die Flugschule bzw. das Charterunternehmen durch. Für ein Flieght Review sind als Minimum eine Stunde Ground Instruction und eine Stunde fliegen vorgeschrieben. Der Check-Out wird dann in das BFR eingebaut. Auch wenn Sie z.B. schon hunderte Flugstunden auf einer C172 haben: der Vercharterer will zumindest eine kleine Runde mit Ihnen fliegen, oft nur aus versicherungstechnischen Gründen.

9.3 Wie kann ich meinen deutschen PPL-A in einen US-PPL umschreiben?

Die FAA erkennt alle Flugstunden, die man in einem Mitgliedsland der ICAO mit einem ICAO-Fluglehrer genommen hat, voll an. Wenn man auf Basis des ausländischen Pilotenscheins einen US-PPL erwerben will (Umschreibung, "conversion"), muss man die Theorie-Prüfung bestehen, die praktischen Teile der Ausbildung nachholen, die man noch nicht durchgeführt hat und anschließend die praktische Prüfung bestehen. Für PPL-A Besitzer bedeutet dies meist noch zusätzlich drei Stunden Instrumentenflug und drei Stunden Nachtflug mit Lehrer (siehe Wieviele Mindeststunden sind vorgeschrieben?).

9.4 Kann ich meiner Anerkennung weitere Berechtigungen hinzufügen?

Ja. Allerdings muß man vor der Prüfung die Mindestanforderungen für den Erwerb des US-PPL erfüllen. Die Prüfungen für den US-PPL müssen allerdings nicht gemacht werden.

Nach bestandener Prüfung bekommt man diese Berechtigung dann mit dem Vermerk "U.S. test passed" in den US-PPL eingetragen.

9.5 Kann ich die in den USA erworbene Berechtigung in meinen deutschen PPL-A eintragen lassen?

Ja. Für die Eintragung von Berechtigungen in den PPL-A sind die jeweiligen Regierungspräsidien/Landesluftämter zuständig. Die notwendigen Voraussetzungen für die Eintragung variieren sehr stark von Präsidium zu Präsidium (bzw. von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter) und Art der Berechtigung.

9.6 Benötige ich ein Visum für meinen Aufenthalt?

Im Unterschied zu einer Ausbildung benötigt man für einen Fliegerurlaub in den USA keine besonderen weiteren Visa. Es genügt wenn man alle Erfordernisse erfüllt die man als regulärer Tourist auch erfüllen muss.

Bei der Einreise wird man - wenn man als Grund des Aufenthaltes gegenüber dem Immigration Officer einen "Fliegerurlaub" erwähnt - gerne gefragt, ob man denn auch eine Ausbildung machen will. Hier ist es gut wenn man dann ohne Zögern klipp und klar antwortet, daß man schon alle Berechtigungen dafür habe und eben nur zum reinen Vergnügen fliegt.

9.7 Vor der Abreise, Planungen

Eine Kernfrage ist: was soll der Urlaub hergeben? Soll die mitreisende Familie auch etwas anderes erleben können ausser Fliegerei? Fliegt man alleine mit weiteren Nichtfliegern oder ist man mit anderen Pilotenkollegen unterwegs? Sollen noch andere Sehenswürdigkeiten und Attraktionen mit eingebaut werden? Gibt es Präferenzen in der Wahl des Bundesstaates? Klima, Jahreszeit, Wetterbeständigkeit, touristische Ziele, Anbindung aus Europa sind nur wenige Punkte, die in eine Planung eingebunden werden sollen.

Eine gute Anbindung aus Europe bedeutet einen großen Flughafen mit viel Flugverkehr, gehen Sie daher etwas in die Vororte hinaus. Flugplätze mit 400 Flugbewegungen täglich gehören zu den kleineren Stadtflugplätzen und sind schon kontrolliert (aber oft nur unter Tags) mit Tower und Kontrollzone. Kontrollierte Plätze bieten den Vorteil, daß man eben der Verkehr kontrolliert wird, hat aber auch den Nachteil, daß mehr Verkehr vorherrscht, unkontrollierte Plätze (der Verkehr wird dort von den Piloten mit self-announcments eigenständig abgewickelt) sind hingegen etwas kleiner und gemütlicher, für Europäer ist aber das self-announcment zumindest am Anfang sehr ungewohnt.

Beachten Sie bitte die allgemeinen klimatischen Bedingungen: Küstengebiete sind oft nebelig, in der Golfregion herrschen oft Hurricans oder nachmittägliche Gewitter, in den Midlands ist es windig und in den Rockies benötigt man Gebirgserfahrung. Nehmen Sie einfach einen Atlas zur Hand und überprüfen Sie Ihr Ziel mit den klimatischen Karten.

9.8 Die Qual der Wahl: Der Vercharterer

Hier persönliche Empfehlungen abzugeben würde wohl die Objektivität der FAQ trüben. In der Regel werden aber in der Newsgroup (de.rec.luftfahrt), an Pilotenstammtischen oder an heimischen Flugplätzen von Piloten gerne Tips gegeben, des weiteren sollte man auch eine kleine Recherche im WWW anstellen (Links siehe unter Weiterführende Quellen: online Verzeichnisse) und den Vercharterer seiner Wahl mit Fragen löchern. Schliesslich läßt man bei diesem doch eine erhebliche Menge Geld liegen, außerdem vertraut man dem Vercharterer bzw. seinem Fluggerät seine Sicherheit an. Eine goldene Regel ist, daß man sich (große) Anzahlungen gut überlegen sollte.

Die Charterpreise sind in den USA niedriger als in Europa. Die Gründe sind vielfältig: niedrigere Steuern, weniger Amtsschimmel und eine sehr viel positivere Einstellung gegenüber der General Aviation. Man sollte sich aber die Flugzeuge in einem optisch nicht so guten Zustand erwarten, als man das vielelicht aus Europa gewohnt ist. Es ist bei Vercharterern keine Seltenheit, daß eine C172 im Monat 100 Stunden geflogen wird.

9.9 Touren, X-Country in den USA

Wenn der Vercharterer (und somit der Bundesstaat bzw. das Einzugsgebiet) gewählt wurde, dann geht es an die Streckenplanung für einen möglichen x-country. Gehen Sie die Sache gemütlich an. Es gibt zwei Begrenzungen für die Planung: Der Vercharterer will in der Regel eine tägliche Mindestabnahme von Flugstunden haben (meist 2-3 Stunden; Beispiel: ein Flieger wird für drei Tage gechartert, 3h tägl. Minimum --> 9h sollten geflogen werden; dabei ist es unerheblich, ob man 2 Tage 4,5h fliegt und einen Tag blau macht, die Summe muss passen).

Auf der anderen Seite ist es ein Urlaub: wenn Sie sich nicht nur im Flieger wiederfinden wollen, dann werden Sie auch kaum mehr als maximalst 5 Stunden täglich schaffen. Der gewählte Flieger muß dann natürlich die Erfordernisse der Strecke bewältigen können (z.B. high density altitude, Anzahl der Passagiere und Gepäck). Dann sollte die geflogene Strecke oder die Ziele an sich fliegerisch "was hergeben" und schliesslich muß am Tagesende eine Übernachtungsmöglichkeit gegeben sein. Oft gibt auch ein Vercharterer den Flieger nur für eine bestimmte Zeit (z.B. 3 Tage) für einen x-country her oder schränkt das Fluggebiet ein (z.B. keine Flüge auf die Bahamas oder nach Mexiko). Das sind alles Punkte, die bei der Wahl des Vercharterers (siehe Die Qual der Wahl: Der Vercharterer) mitgefragt werden sollten.

Unterschätzen Sie nicht den Zeitbedarf bei einem x-country: Sie werden selten mehr sehen als Flugplätze und Motels; kleinere Ausflüge in die Umgebung gehen sich oft zeitlich (und organisatorisch) nicht aus.

9.10 Nichtfliegerisches

Übernachtungsmöglichkeiten

Meistens kann Ihnen der Vercharterer auch günstige Übernachtungsmöglichkeiten beschaffen, oft bekommt man auch einen "pilot discount" (z.B. für AOPA Mitglieder; oft genügt es aber auch, nach einem "pilot discount" zu fragen), es gibt auch discounts für Mitglieder von Automobilclubs; einfach bei seinem Club nachfragen -> "show your card and save" heißt das Programm vom amerikanischen Automobilclub AAA, ext. link http://www.aaa.com/). Manchmal wird auch "private housing" angeboten. Wenn man also auch Einblicke in den amerikanischen way of life bekommen will, dann sollte man einmal ein solches Angebot ausprobieren (sind zudem meist billiger als Hotels).

Vorausplanung

Durch das Web können Sie sehr viel schon von zu Hause aus planen: Öffnungszeiten von Museen, etc., gute Restaurants, Nachrichten.

Versuchen Sie so viele Informationen wie möglich zu beschaffen, damit Sie vor Ort gut informiert sind.


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