Die JAR-FCL 1 (Joint Aviation Requirements, Flight Crew Licensing Part 1 (Aeroplane), Bestimmungen über Ausbildung von Piloten Teil 1 (Flugzeuge)) ist - in Deutschland - noch nicht verabschiedet worden, so daß alles hier Gesagte auf vorläufigen Informationen beruht. Die JAR-FCL 1 wird voraussichtlich bis am 1.1.2002 in Deutschland eingeführt.
Im folgenden sind die wichtigsten "theoretischen" Informationen zur JAR-Lizenz aufgelistet. Aus Deutschland gibt es noch keine praktischen Erfahrungen, daher sind hie und da ein paar Anmerkungen zur aktuellen britischen Praxis eingestreut.
Die Zahlen in den Klammern beziehen sich auf Abschnitte der JAR-FCL.
Die englische Version der JAR-FCL gibt es auf dem Webserver der JAA:
http://www.jaa.nl/jar/jar.html.
Eine Übersetzung der JAR-FCL 1 hält das Luftfahrt-Bundesamt bereit:
http://www.lba.de/Info/Luftfahrtpersonal/JAR-FCL1/1451.htm.
Eine von einem JAA-Mitgliedsland nach Bestimmungen der JAR-FCL ausgestellte Pilotenlizenz wird von allen anderen JAA-Mitgliedsländern ohne Formalitäten akzeptiert (1.015(a)(1)).
Die Ausbildung und Prüfung für eine JAA-Lizenz kann nur unter der Aufsicht eines JAA-Mitgliedslandes durchgeführt werden (1.065(a,b)). Nach derzeitiger Auslegung bedeutet das allerdings nicht, daß die Ausbildung in einem JAA-Mitgliedsland stattfinden muß; siehe dazu JAR-Ausbildung in den USA.
Die PPL(A) Lizenz ist maximal 5 Jahre gültig (1.025(c)), außerdem ist in der Lizenz die medizinische Tauglichkeit nicht mehr enthalten. Zum rechtmäßigen Ausüben der Pflichten muß man neben der gültigen Pilotenlizenz noch ein gültiges medizinisches Tauglichkeitszeugnis sowie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit sich führen (Anhang 1 zu 1.075).
Es gibt nur noch zwei verschiedene medizinische Tauglichkeitsstufen: Stufe 1 für Berufs- und Verkehrspiloten und Stufe 2 für Privatpiloten.
Ein Flugbuch ist zu führen, wobei die Zeiten als UTC-Blockzeiten eingetragen werden (1.001 und 1.080(b)(2)(iii)).
Die Theorieprüfung zum PPL(A) unterliegt weiterhin zum Großteil nationalen Bestimmungen.
Die Prüfung besteht aus mindestens 120 Fragen überwiegend im Multiple-Choice Verfahren. Die verschiedenen Prüfungsabschnitte (Luftrecht und ATC-Verfahren, allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Flugleistung und Flugplanung, menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Navigation, betriebliche Verfahren, Aerodynamik und Sprechfunkverkehr) können dabei auf verschiedene Termine aufgeteilt werden. Zum Bestehen müssen 75% der erreichbaren Punkte erzielt werden (Anhang 1 zu 1.130 und 1.135).
Großbritannien verwendet sieben schriftliche Multiple-Choice-Tests mit je zwischen 20 und 50 Fragen. Von jedem Test gibt es drei Varianten mit leicht unterschiedlichen Fragen. Fällt man durch einen Test dreimal durch, muß man für weitere Wiederholungen persönlich bei der CAA in London-Gatwick sitzen.
Die Fragen können aus dem zentralen Fragenkatalog der JAA (dessen Inhalt nicht öffentlich gemacht wird) stammen, müssen aber nicht. Aus diesem Fragekatalog werden von Zeit zu Zeit Beispiel-Fragen veröffentlicht (1.475(b)).
Der britische Fragenkatalog mit korrekten Antworten und Erläuterungen ist - mutmaßlich ohne Einwilligung der Behörden - fast komplett im Buch "The JAA PPL Confuser" abgedruckt, das im einschlägigen Fachhandel erhältlich ist.
Zum Erwerb des PPL(A) sind mindestens 45 Stunden vorgeschrieben, von denen maximal 5 Stunden auf Flugsimulatoren durchgeführt werden können (1.120). Diese Flugstunden teilen sich auf in 25 Stunden mit Lehrer und 10 Stunden Solo (davon 5 Stunden Solo-Überlandflug und 1 "qualifizierender Überlandflug" mit mehr als 150 nm und Landung auf 2 verschiedenen Flughäfen) (1.125(b)).
Neu in die Ausbildung hinzugekommen sind (Anhang 1 zu 1.125):
Der Punkt "Überlandflug" bei der praktischen Prüfung muß mindestens 60 Minuten betragen und kann als gesonderter Prüfungsflug durchgeführt werden (Anhang 1 zu 1.130 und 1.135).
Zum Umschreiben des deutschen PPL-A in den JAR-PPL(A) müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden (Anhang 1 zu 1.005):
Wenn man die (medizinischen oder fliegerischen) Voraussetzungen für eine Umschreibung in den JAR-PPL(A) nicht erfüllt, kann man weiterhin mit seiner nationalen Lizenz fliegen (1.005(b)(4)).
Die Anerkennung eines Flugscheines eines Nicht-JAA-Mitgliedslandes liegt alleine im Ermessen des einzelnen JAA-Mitgliedslandes, diese ist dann auch nur in dem anerkennenden Land maximal ein Jahr gültig (1.015(b)(1)).
Die Voraussetzung für die Umschreibung eines Flugscheines eines Nicht-JAA-Mitgliedslandes ist eine gegenseitige Vereinbarung zwischen der JAA und der ausländischen Luftfahrtbehörde. Diese Umschreibung muß allerdings nicht von anderen JAA-Mitgliedstaaten akzeptiert werden (1.015(c)).
Die JAA steht mit der FAA in engem Kontakt und arbeitet diese gegenseitigen Vereinbarung aus. Leider wurde bisher nur über die Anerkennung von CPL und ATPL eine Vereinbarung getroffen; eine Einigung bezüglich der Anerkennung von Privatpilotenlizenzen steht noch aus.
Einige Flugschulen in den den USA bieten eine Ausbildung nach JAR-FCL an. In der Regel handelt es sich dabei um Schulen, die schon früher britische Flugschüler für eine britische CAA-Lizenz ausgebildet haben, und die jetzt mit der Einführung der JAR-Lizenzen in Großbritannien darauf umstellen.
Die Ausbildung bei einer solchen Schule bietet die Möglichkeit, die günstigen Lernbedingungen in den USA mit dem Erwerb einer europäischen Lizenz zu verbinden und so die Mühen der Umschreibung zu umschiffen, führt aber auch ein paar Probleme neu ein.
Die Ausbildung für die englische JAA-Lizenz in Amerika unterscheidet sich nicht wesentlich von dem, was hier in Bezug auf die amerikanische Lizenz gesagt wurde; zu bedenken sind diese Punkte:
(Solange Deutschland noch nicht voll JAA-konform ist, gilt eine solchermaßen erworbene JAA-Lizenz als "nationale britische Lizenz" - siehe Wie sieht das mit anderen europäischen Ländern aus?.)
Es gab in der Vergangenheit einige Unklarheiten darüber, ob nicht-JAA-Länder weiterhin JAA-Ausbildung praktizieren dürfen. Es scheint sich aber die Auffassung durchzusetzen, daß der Ausbildungsort keine Rolle spielt, solange ein JAA-Staat die Aufsicht übernimmt (der relevante JAR-Paragraph spricht von "... under the Authority of a JAA member state ...").
Ein Artikel des britischen Magazins "Flyer" beschäftigt sich mit
dem Thema:
http://www.flyer.co.uk/news.php?HtmlStoryButton=220.
Eine Auswahl von Schulen, die JAA-Ausbildung in den USA anbieten (ohne Wertung):