Ja. Sonst wäre das hier auch die einzige Frage der FAQ und die Sache wäre erledigt ;-)
Für den Erwerb des PPL in den Vereinigten Staaten sprechen einige wesentliche Punkte:
So wird die Ausbildung in den USA von vielen Leuten als qualitativ hochwertiger angesehen als die Ausbildung in Deutschland. Auch wenn dies subjektive Meinungen sind kann man allgemein sagen, daß die Ausbildung in den USA praxis-orientiert ist, wohingegen hier in Deutschland viel Wert auf Theorie gelegt wird.
Die im Vergleich zu Deutschland wesentlich geringeren Preise für die Flugstunde und die fehlenden Landegebühren tragen dazu bei, daß man während der Ausbildung häufiger fliegt und mehr Landungen übt als das in Deutschland der Fall wäre.
Das Wetter spielt natürlich auch eine Rolle, so kann man z.B. in Texas oder Kalifornien im allgemeinen von gutem Sichtflug-Wetter ausgehen.
Eine Ausbildung in den USA vermittelt zudem noch einen Einblick in die amerikanische Lebensweise und führt einem vor Auge wie eine professionelle Abwicklung der Allgemeinen Luftfahrt aussieht -- was dann fast einem Kultur-Schock gleichkommt, wenn man dann versucht in Deutschland Luftfahrt zu betreiben.
Es gibt aber auch einige Punkte, die gegen eine Ausbildung in den USA sprechen:
Zum einen ist es nicht jedermanns Sache, in einem fremden Land mit einer fremden Sprache Unterricht zu nehmen. Hierzu sei aber anzumerken, daß es sich schlimmer anhört als es ist. Nach kurzer Zeit hat man sich an die fremde Sprache gewöhnt und es fällt schon leichter sich verständlich zu machen.
Zum anderen muß man sich auch vor Augen halten, daß für die praktische Ausbildung eine Zeit von ~4 Wochen (dazu später mehr) für den Aufenthalt einzuplanen sind. Diese Zeit geht dann aber auch ganz für den Flugschein drauf, dieses als Urlaub anzusehen, den man mit dem Partner verbringen kann, ist nicht realistisch. Eine Ausbildung zwischendurch an den Wochenenden und wenn man Zeit hat ist aus verständlichen Gründen auch nicht möglich.
Auch ein wichtiger Punkt ist die Tatsache, daß man mit dem US-PPL einen ausländischen Flugschein besitzt. Und will man mit diesem Schein in Deutschland (bzw. Europa) fliegen, so stehen dem u.U. (unnötige) Hindernisse von Seiten der entsprechenden Luftfahrt-Behörden im Weg. (Ausnahme: Man erwirbt einen JAR-Flugschein in den USA - siehe dazu JAR-Ausbildung in den USA).
Eine einigermassen zuverlässige Aussage über die Kosten eines Flugscheines zu geben ist sehr schwer da sich in der Kostenrechnung zu viele Unbekannte befinden. So ist es für die "Flugschein-Kasse" nicht unerheblich ob die Ausbildung jetzt 4 oder 7 Wochen dauert (Mietwagen, Unterkunft, Verpflegung) oder ob man mit 45 Stunden oder erst mit 65 Stunden den Schein erhält (wobei dann die Flugstunde ohne Lehrer je nach Flugzeug und allgemeine Preisgestaltung $40 bis $75 kosten kann). Bei den Preisen von Flugschulen wird dann auch fast immer die gesetzlich vorgeschriebene Mindeststundenanzahl als Berechnungsgrundlage herangezogen. Trotzdem wird hier versucht einen ungefähren Überblick über die zu erwartenden Kosten zu geben. Soweit es möglich war sind bei den einzelnen Posten Ungefähr-Preise angegeben, so dass sich der interessierte Leser selbst einen Überblick über die auf Ihn zukommenden Kosten machen kann.
5 Wochen bei $40 pro Nacht: $1400,-
5 Wochen bei $30 pro Tag: $1050,-
5 Wochen bei DM 400 pro Woche: DM 2000,-
Je nach Ost- oder Westküste. DM 800,-
Angenommen mit $55 pro Stunde und 55 Stunden: $3025,-
$25 pro Stunde mit 40 Stunden: $1000,-
Bücher, Karten etc. $250,-
$300,-
Das macht dann (bei DM 2,30 für einen Dollar) insgesamt $8250,- bzw. DM 18975,-. Das ist sehr viel Geld. Wie man sieht machen die Posten Unterkunft/Verpflegung/Auto einen sehr großen Teil des Budgets aus. Hier ist aber auch noch ein bischen Sparmöglichkeit vorhanden (z.B. den Mietwagen mit einem Mitschüler teilen, Selbstversorgung bei der Verpflegung, evtl. günstigen "Monatstarif" bei der Unterkunft).
Die USA hat unter anderem auch mit Deutschland ein
"Visa Waiver Pilot Program"
vereinbart. Dieses Programm erlaubt die visum-freie Einreise in die USA zu
Urlaubszwecke, vorausgesetzt man studiert nicht, arbeitet nicht und bleibt
nicht länger als 90 Tage in den USA.
Informationen über das "Visa Waiver Pilot Program":
http://www.us-botschaft.de/travel/d41_2_13.htm.
Braucht man jetzt ein Visum, wenn man den PPL innerhalb der 90 Tage macht?
Eine Auslegung der Verordnung geht davon aus, daß die Ausbildung zum Privat Piloten eine (Berufs-) Ausbildung ist und damit eine Visumpflicht besteht. Dies hat mir die Visa-Stelle des State-Departments berichtet:
Betreff: RE: student visa necessary for obtaining a Private Pilot License?
Von: US VISA <USVisa@state.gov>
An: "Thomas Wimmer" <thomas@wimmer.net>
As a Private Pilot License may lead toward a vocation-you must have is
either a J-1 (handled by the US Information Agency 202-619-4700) or an M-1
(regulated by the Immigration and Naturalization Services, contact numbers
listed below) visa. This has been confirmed by INS; the specific provision
may be found on the INS Website at www.ins.usdoj.gov/index.html or
http://www.ins.usdoj.gov/graphics/index.htm or on the Code of Federal
Regulations: Title 8 CFR 214.2M.
You may write to the INS Headquarters at 425 I Street, NW, Washington,
DC 20536.
INS Information lines are available at 1-800-375-5283 or you may try:
202-514-2607 (Washington, DC);
714-360-2835 (California Western Service Center);
402-437-5218 (Nebraska Central Service Center);
214-381-1423 (Texas Southern Service Center); and
802-527-3160 (Vermont Eastern Service Center).
Visa Services
Department of State, edt
Die erste angegebenen Adresse ist nicht korrekt. Die richtige URL des
Immigration and Naturalization Service
lautet:
http://www.ins.usdoj.gov/graphics/index.htm.
Title 8 CFR 214.2M ist direkt unter
diesem Link zu erreichen.
Die US-Botschaft in Deutschland argumentiert hier ähnlich.
Dem gegenüber steht die Interpretation der US-Botschaften in anderen Ländern sowie einiger örtlicher INS-Niederlassungen in den USA. Dort ist man der Ansicht, daß man eine PPL-Ausbildung durchaus mit dem Touristenvisum absolvieren kann. So hat sich die INS-Niederlassung in Atlanta folgendermassen (sinngemäss) geäussert:
Das Gesetz ist nicht dazu gedacht einem PPL-Schüler, der 4 Wochen in den USA
bleibt, ein Visum aufzuzwingen.
Seltsamerweise hat das State Department folgende Aussage bezüglich eines
Studenten-Visum veröffentlicht
(
http://travel.state.gov/foreign_student_visas_handout.html):
If you are going to the U.S. primarily for tourism, but want to take a short
course of study of less than 18 hours per week, you may do so on a tourist visa.
Eine Ausbildung zum PPL dürfte sicherlich in diese Regelung fallen. Bleibt nur zu hoffen daß der Immigration Officer (Beamter der Einwanderungsbehörde) am Flughafen diese Regelung kennt und dies dann auch so sieht...
Die Frage nach einem Visum kann man nicht mit einem klaren JA oder NEIN beantworten, da sich die US-Regierung selbst nicht ganz einig ist. Ausserdem hat bei der Einreise der Immigration Officer immer das letzte Wort.
Ein "M-1 Student Visa" erhält man nur bei Besuch einer Ausbildungsstätte, die vom dem "Immigration and Naturalization Service" (INS) des Innenministeriums (Department of Justice) eine Anerkennung zur Ausbildung ausländischer Flugschüler hat.
Von dieser Schule erhält man dann ein "I-20M-N" Formular, nachdem man die folgenden Forderungen teilweise oder ganz erfüllt hat:
Dieses Formular reicht man dann zusammen mit zwei Paßbildern und dem (gültigen) Reisepaß bei der Visa-Stelle der hiesigen US-Botschaft ein. Eventuell sind auch nochmals Nachweise über die oben genannten Punkte notwendig. Einige Zeit später bekommt man den Reisepaß mit dem eingestempelten M-1 Visum wieder.
Das M-1 Visum ist zeitlich auf die voraussichtliche Schulungsdauer beschränkt, kann jedoch bei Bedarf verlängert werden, jedoch nicht in ein anderes Visum geändert werden. Auch ist das Visum an die Ausbildungsstätte gekoppelt, d.h. man kann die Flugschule nicht wechseln (zumindest nicht ohne einen erheblichen Aufwand).
Weitere Informationen bei der US-Botschaft in Deutschland:
http://www.us-botschaft.de/
Anschrift der deutschen
US-Botschaft (Visum-Stelle):
Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika
Siesmayerstrasse 21
60323 Frankfurt
Telefon 0190-88 22 11
Für einen US-PPL ist weder ein polizeiliches Führungszeugnis noch sonst ein anderes behördliches Dokument außer einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepaß) notwendig.