Weiter Zurück Inhalt

3. Funksprechzeugnis

3.1 Gibt es auch ein Funksprechzeugnis?

Ja. Es gibt allerdings keine spezielle Ausbildung für den Sprechfunk, die entsprechenden Kenntnisse bekommt man beim Fliegen vermittelt. Auch gibt es keine extra Prüfung.

In den USA ist das Funksprechzeugnis auch nicht (mehr) erforderlich.

Wenn man jedoch ein Flugzeug außerhalb der USA fliegen will, muß man das Funksprechzeugnis besitzen. Das Zeugnis (Restricted Radiotelephone Operator Permit Limited Use) kann man unter ext. link http://www.fcc.gov/formpage.html beantragen (Formular 755). Die Gebühr beträgt $45,-. Für die Bezahlung ist zusätzlich das Formular 159 notwendig, die Bezahlung kann per Kreditkarte erfolgen. Der country code des USPS für Deutschland ist DE.

3.2 Kann ich das Funksprechzeugnis in Deutschland umschreiben lassen?

Ja. Man kann entweder das US-Funksprechzeugnis anerkennen oder es in ein vollwertiges BZF I umschreiben lassen. Für die Anerkennung bzw. Umschreibung des US-Funkprechzeugnisses ist das Funksprechzeugnis (Stück Papier für $45,-) nicht erforderlich; es reicht der US-PPL.

Die Anerkennung und Umschreibung nimmt die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), ext. link http://www.regtp.de/ in Mülheim vor. Die Kosten für die Anerkennung betragen DM 40,-. Mit diesem "Berechtigungsausweis zur Anerkennung eines Flugfunkzeugnisses" kann man dann in Deutschland den Flugfunk in englischer Sprache durchführen, nicht jedoch in deutscher Sprache. Damit kann man rein rechtlich nicht auf den vielen kleineren Flugplätzen landen, die den Flugfunk nur in deutsch durchführen (dürfen).

Für die Umschreibung in das BZF I wird noch eine Nachprüfung in Form eines An- oder Abflug in deutscher Sprache durchgeführt, eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich. Die Anmeldung geht ebenfalls über die RegTP in Mülheim, die Prüfung kann jedoch in den ext. link Außenstellen Berlin, Bremen, Dresden, Erfurt, Eschborn, Hamburg, Hannover, Köln, Mülheim, München, Nürnberg, Rostock und Stuttgart durchgeführt werden. Die Kosten für die Prüfung belaufen sich auf DM 80,-. Mit diesem BZF I kann man dann den Funkverkehr auch in deutscher Sprache durchführen.

Formulare für die Anerkennung/Umschreibung sind bei der RegTP in Mülheim sowie unter ext. link http://www.airnav.de/formulare/ erhältlich.

Was vielen US-Piloten nicht bekannt sein dürfte, ist die Tatsache, daß es im Flugfunk sogenannte Sprechgruppen gibt (vorgeschriebene, international standartisierte Phrasen), und die Prüfer bei der Funkprüfung sehr darauf achten, daß auch die korrekten Sprechgruppen verwendet werden.

Schulungsmaterial:

Am besten lernt man den Sprechfunk wenn man mit einem Bekannten übt, der sich mit dem Sprechfunk ein wenig auskennt (Flugleiter, Lotse etc.).

Anschrift der ext. link RegTP:

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Außenstellen Mülheim
Aktienstraße 1-7
45473 Mülheim

Telefon 0208-4507 283


Weiter Zurück Inhalt